Wir bilden in allen Klassen des EU-Führerscheines aus für:
Tabelleninhalte:
|
|||
Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, |
|
Pkw-Klassen | |||
B/BF17 | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
|
|
|
BE/BEF17 |
Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
|
|
|
B mit Schlüssel |
Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger,
|
|
|
Motorradklassen | |||
Mofa | Verbrennungs- oder Elektromotor
|
|
|
AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor
|
|
Zweirädrige Kleinkrafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. |
A1 | Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
max. 125 ccm Hubraum mit einer Motorleistung von max. 11 kW |
|
Krafträder dürfen auch mit Beiwagen |
A2 A1 beschränkt |
Krafträder
|
|
|
A unbeschränkt |
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
|
|
|
Lkw-Klassen C,C1, CE, C1E | |||
C1
BKF-Schulung |
Lastkraftwagen mehr als ZGG. 3,5 t bis ZGG. 7,5 t und mit nicht mehr als 9 Pers. mit dem Fahrersitz. Ein Anhänger bis ZGG. 0,75 T darf mitgeführt werden.
Kraftfahrer direkt Einstig Beschleunigte Grundqulifikation 140 Std. und eine IHK Prüfung 90 Min. Als Umsteigen Pers. Verk. auf GüKG Beschleunigte Grundqualifikation 35 Std. und eine IHK-Prüfung 45 Min. |
|
|
C1E
BKF-Schulung |
Lastkrafwagen Fahrerlaubniskasse C1. Ein Anhänger über ZGG 0,75 T., darf mitgeführt werden. Der ZGG. 12 T des gesamten Zuges, darf nicht überschreiten. Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer GüKG, siehe Fahrerlaubnis Klasse C1 |
|
|
C
BKF- Schulung
|
Lastkraftwagen mit einem ZGG. mehr als 3,5 T und mit nicht mehr als 9 Pers. mit dem Fahrersitz.
Ein Anhänger bis ZGG.0,75 T. darf mitgeführ werden. Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer GüKG, siehe Fahrerlaubnis Klasse C1 |
|
|
CE
BKF-Schulung
|
Lastkraftwagen Fahrerlaubnisklasse
C. Ein Anhänger über ZGG. 0,75 T.,darf mitgeführt werden. Der ZGG.12 T des gesamten Züges darf überschreiten.
Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer GüKG, siehe Fahrerlaubnis Klasse C1 |
|
|
Bus-Klassen | |||
D1
BKF-Schulung |
Kraftomnibusse mit mehr als 9 Fahrgstplätze mit dem Fahrersitz, aber nicht mehr als 16 Fahrgastplätze ohne Fahrersitz und technische Bauart KFZ Klasse C1 Ein Ahnhänger bis ZGG.0,75 T. darf mitgeführt werden Kraftfahrer direkt Einstieg Beschleunigte Gundqualifikation 140 Std. und Eine IHK Prüfung 90 Min. Als Umsteigen Von GüKG auf Pers.Verk. Beschleunigte Grundqualifikation 35 Std. und eine IHK-Prüfung 45 Min.
|
|
|
D1E
BKF-Schulung |
Kraftomnibusse der Fahrerlaubnisklasse D1. Ein Anhänger über ZGG. 0,75 T.,darf mitgeführ werden. Der ZGG.12 T. des gesamten Zuges, darf nicht überschreiten. Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer Pers.Verk., siehe Fahrerlaubnis Klasse D1 |
|
|
D
BKF - Schulung |
KRAFTOMNIBUSSE FÜR DEN REISE- ODER LINIENVERKEHR Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer Pers.Verk., siehe Fahrerlaubnis Klasse D1 |
|
|
DE
BKF-SchulungE |
Kraftomnibusse der Fahrerlabnisklasse D Ein Anhänger über ZGG. 0,75 T., darf mitgeführt werden. Der ZGG.12 T. des gesamten Zuges darf überschreiten. Beschleunigte Grundqualifikation für die Berufskraftfahrer Pers.Verk., siehe Fahrerlaubnis Klasse D1 |
|
|
Klassen L, T | |||
L |
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger |
|
|
T
|
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirschaft, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
|
|
|